Fördercall „Innovative Konzepte zur Klimafolgenanpassung und Resilienz im Tourismus“

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), Abt. Tourismus-Förderungen, im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 unter der Vorhabensart 16.02.2.a „Pilotprojekte im Tourismus“ einen weiteren Projektaufruf  zum Thema „Innovative Konzepte zur Klimafolgenanpassung und Resilienz im Tourismus“ veröffentlicht hat. Die begleitende Presseaussendung des Tourismusstaatssekretariats finden Sie unter:

Neuer Fördercall unterstützt Tourismusregionen bei nachhaltiger Angebotsentwicklung (bmaw.gv.at)


Zielsetzung dieser Förderungsaktion ist es, dass sich Tourismusbetriebe, Tourismusverbände und andere regionale Stakeholder in ländlichen Gebieten unter Einbeziehung eines Projektbeirats zusammenfinden, um gemeinsam ein Konzept zur Stärkung und saisonal-angepassten Ausrichtung des Tourismusangebots an die Folgen des Klimawandels zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Förderungsaktion ruft das BMAW daher auf, Konzepte zur Förderung einzureichen, die diese Zielsetzung mit neuen Herangehensweisen und innovativen Lösungsansätzen verknüpfen. Im Mittelpunkt des Konzepts soll die Definition konkreter Handlungsempfehlungen und Anpassungs- bzw. Minderungsmaßnahmen für die Tourismusdestination stehen. Diese Empfehlungen können von technischen Maßnahmen über Produkt- und Marketinganpassung bis zu Lenkungsmaßnahmen von veränderten Besucherströmen auch im Hinblick auf eine nachhaltige Tourismusmobilität reichen.


Die Förderungsaktion ist mit insgesamt 1 Mio. EUR öff. Mittel (Tourismusförderungsmittel des Bundes + ELER Mittel) dotiert. Der Zuschuss pro Konzept/Projekt ist mit max. EUR 200.000,00 begrenzt. Den detaillierten Projektaufruf zu den formalen Fördervoraussetzungen, den Einreichunterlagen sowie zu weiteren Informationen finden Sie auf der BMAW-Webseite.


Frist für die Einbringung von Projektanträgen ist der 16. August 2023. Für die fristgerechte Einbringung gilt das Datum des Poststempels.